AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Messe Offenburg-Ortenau GmbH für den Erwerb von Tickets via Internet

I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (nachfolgend Tickets) via Internet zwischen der Messe Offenburg-Ortenau GmbH (nachfolgend Messe Offenburg) und dem Erwerber von Tickets (nachfolgend Kunde). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Offenburg-Ortenau GmbH sind nur wirksam, wenn sie von der Messe Offenburg-Ortenau GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

II. Vertragsabschluss

Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Messe Offenburg-Ortenau GmbH die Verbuchung bzw. Abbuchung des Betrages veranlasst. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahme.

III. Vertragserfüllung durch den Kunden

Die Preise für Tickets sind auf der jeweiligen Webseite ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Kreditkarte, per PayPal oder per Bankeinzug, sofern auf der jeweiligen Webseite die Zahlung per Bankeinzug möglich ist. Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH akzeptiert die auf der Webseite aufgeführten Kreditkarten. Erfüllung tritt in beiden Fällen erst mit Gutschrift auf dem Konto der Messe Offenburg-Ortenau GmbH ein.

Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH ist berechtigt, vom Kunden gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu verlangen, dass er im gesamten Veranstaltungsbereich eine FFP-2 Maske trägt.

Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH ist berechtigt, die Besucher, die den Veranstaltungsbereich betreten, gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften zu registrieren, um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Besuchern zu ermöglichen.

IV. Vertragserfüllung durch die Messe Offenburg-Ortenau GmbH

Der Kunde erhält von der Messe Offenburg-Ortenau GmbH eine E-Mail mit dem Ticket zum Selbstausdruck (Print@home-Ticket) sowie als Mobile Ticket (Passbook/Wallet App). Der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit diesem Print@home oder Mobile Ticket. Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

Vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen sind

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19 Fällen innerhalb der letzten 14 Tage
  • Personen mit akuten, unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jedweder Schwere
  • unter Quarantäne stehende Personen

Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH ist berechtigt, einem Kunden den Besuch der Veranstaltung nur dann zu gestatten, wenn der Kunde gemäß den zum Veranstaltungszeitpunkt geltenden behördlichen Anordnungen bzw. gesetzlichen Vorschriften entsprechende Nachweise über ein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests, eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bzw. das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS -CoV-2 vorlegt.

Kunden, die aus den vorliegenden Gründen vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen sind, bleiben zur Zahlung des Ticketentgelts verpflichtet und haben deshalb keinen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketentgelts. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Um die Einhaltung gesetzlich der behördlich vorgeschriebener Schutz- und Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, ist die Messe Offenburg-Ortenau GmbH berechtigt, die Anzahl der Personen im gesamten Veranstaltungsbereich oder in Teilen davon zu beschränken. Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH kann deshalb Kunden den Zutritt zum gesamten Veranstaltungsbereich oder zu Teilen davon zeitweilig verwehren. Wenn ein Kunde, der an einem Veranstaltungstag das Messegelände betritt, um die Veranstaltung zu besuchen, an diesem Tag wegen vorgenannter Beschränkungen nicht zumindest einen Teil eines Veranstaltungsbereichs besuchen darf, kann der Kunde bei einem Mehrtagesticket die Erstattung des anteiligen Ticketentgelts und bei einem Tagesticket die Erstattung des gesamten Ticketentgelts verlangen, wobei der Kunde dann sein Recht verliert, mit seinem Tagesticket die Veranstaltung an einem anderen Tag zu besuchen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

V. Widerrufsbelehrung für Verbraucher

1. Widerrufsrecht

Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, kann er seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen unter Benutzung des Widerrufsformulars oder durch ausdrückliche Erklärung (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gegenüber der Messe Offenburg-Ortenau GmbH widerrufen. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufsformulars oder die rechtzeitige Abgabe der Widerrufserklärung gegenüber der Messe Offenburg-Ortenau GmbH. Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Unterrichtung des Verbrauchers gem. den gesetzlichen Anforderungen durch die Messe Offenburg-Ortenau GmbH (§ 312 j Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB).

Der Widerruf ist innerhalb der Widerrufsfrist nur bis zu dem Zeitpunkt möglich, in dem das Ticket oder die Gutscheinnummer die Gültigkeit verliert, d. h. mit Ende der Öffnungszeiten am letzten Messetag.

Die Widerrufserklärung ist zu richten an:

Messe Offenburg-Ortenau GmbH
Schutterwälder Straße 3
77656 Offenburg
Tel.: + 49 (0) 781 9226-0
Fax: +49 (0) 781 9226-277
E-Mail: info [at] messe-offenburg.de

2. Folgen des Widerrufs

Bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts werden die betreffenden Tickets gesperrt, sodass der Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung nicht möglich ist.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs zahlt die Messe Offenburg-Ortenau GmbH den bereits durch den Verbraucher entrichteten Ticketpreis unverzüglich, aber spätestens nach 14 Tagen, zurück.

Die Frist beginnt für den Verbraucher mit Absenden des Widerrufsformulars oder mit der sonstigen Abgabe der Widerrufserklärung, für die Messe Offenburg-Ortenau GmbH mit dem Empfang.

Bei der Rückzahlung des schon geleisteten Ticketpreises ist die Messe Offenburg-Ortenau GmbH in der Wahl des Rückzahlungsmittels frei. Eine Gebühr zu Lasten des Verbrauchers entsteht nicht.

VI. Haftung

Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Messe Offenburg-Ortenau GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Messe Offenburg-Ortenau GmbH für typisch vorhersehbare Schäden, nicht jedoch für Folgeschäden und höchstens auf den 10-fachen Betrag des Bestellwertes. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung der Messe Offenburg-Ortenau GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

VII. Höhere Gewalt, Veranstaltungsabsage

Ist die Messe Offenburg-Ortenau GmbH infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Kunden hieraus weder Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte noch irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Messe Offenburg-Ortenau GmbH. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge höherer Gewalt oder aus anderen von der Messe Offenburg-Ortenau GmbH nicht zu vertretenden Gründen an der Messe nicht teilnehmen kann.

VIII. Rücktrittsrecht wegen Reisebeschränkungen

Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem ersten Tag der Veranstaltung niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Kundeseinen Wohnsitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.

Dem Kunden steht auch dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine unbefristete oder mindestens bis zum Tag nach dem letzten Tag der Veranstaltung geltende gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, dass niemand, der sich irgendwann während der Laufzeit der Veranstaltung in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, aufgehalten hat, aus Deutschland ausreisen oder in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, einreisen darf, oder sich jeder, der sich irgendwann während der Laufzeit der Veranstaltung in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, aufgehalten hat, in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Offenburg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Messe Offenburg-Ortenau GmbH ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Offenburg.

X. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XI. Schlussklausel

Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.